Partizipien des Verbs aufklären

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-klä-ren

Die Partizip-1-Form von aufklären ist aufklärend. Die Partizip-2-Form von aufklären lautet aufgeklärt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufklärend

Partizip 2

aufgeklärt

Partizip 1 des Verbs aufklären, Partizip 1 aufklären, Bildung Partizip I von aufklären, Partizip 2 des Verbs aufklären, Partizip 2 aufklären, Bildung Partizip II von aufklären


Regeln

Bildung Präsens von aufklärenBildung Perfekt von aufklärenBildung Präteritum von aufklärenBildung Konjunktiv I von aufklärenBildung Konjunktiv II von aufklärenBildung Imperativ von aufklären

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