Partizipien des Verbs aufflimmern

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-flim-mern

Die Partizip-1-Form von aufflimmern ist aufflimmernd. Die Partizip-2-Form von aufflimmern lautet aufgeflimmert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufflimmernd

Partizip 2

aufgeflimmert



Regeln

Bildung Präsens von aufflimmernBildung Perfekt von aufflimmernBildung Präteritum von aufflimmernBildung Konjunktiv I von aufflimmernBildung Konjunktiv II von aufflimmernBildung Imperativ von aufflimmern

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