Partizipien des Verbs aufflattern

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-flat-tern

Die Partizip-1-Form von aufflattern ist aufflatternd. Die Partizip-2-Form von aufflattern lautet aufgeflattert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufflatternd

Partizip 2

aufgeflattert



Regeln

Bildung Präsens von aufflatternBildung Perfekt von aufflatternBildung Präteritum von aufflatternBildung Konjunktiv I von aufflatternBildung Konjunktiv II von aufflatternBildung Imperativ von aufflattern

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