Partizipien des Verbs auffangen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-fan-gen

Die Partizip-1-Form von auffangen ist auffangend. Die Partizip-2-Form von auffangen lautet aufgefangen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

auffangend

Partizip 2

aufgefangen



Regeln

Bildung Präsens von auffangenBildung Perfekt von auffangenBildung Präteritum von auffangenBildung Konjunktiv I von auffangenBildung Konjunktiv II von auffangenBildung Imperativ von auffangen

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