Partizipien des Verbs aufbürden
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-bür-den
Die Partizip-1-Form von aufbürden ist aufbürdend. Die Partizip-2-Form von aufbürden lautet aufgebürdet.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
aufbürdend |
Partizip 2
aufgebürdet |
Regeln
Bildung Präsens von aufbürdenBildung Perfekt von aufbürdenBildung Präteritum von aufbürdenBildung Konjunktiv I von aufbürdenBildung Konjunktiv II von aufbürdenBildung Imperativ von aufbürdenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach