Partizipien des Verbs aufbürden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-bür-den

Die Partizip-1-Form von aufbürden ist aufbürdend. Die Partizip-2-Form von aufbürden lautet aufgebürdet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufbürdend

Partizip 2

aufgebürdet



Regeln

Bildung Präsens von aufbürdenBildung Perfekt von aufbürdenBildung Präteritum von aufbürdenBildung Konjunktiv I von aufbürdenBildung Konjunktiv II von aufbürdenBildung Imperativ von aufbürden

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