Partizipien des Verbs aufbrummen

Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-brum-men

Die Partizip-1-Form von aufbrummen ist aufbrummend. Die Partizip-2-Form von aufbrummen lautet aufgebrummt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufbrummend

Partizip 2

aufgebrummt



Regeln

Bildung Präsens von aufbrummenBildung Perfekt von aufbrummenBildung Präteritum von aufbrummenBildung Konjunktiv I von aufbrummenBildung Konjunktiv II von aufbrummenBildung Imperativ von aufbrummen

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