Partizipien des Verbs aufblitzen
Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-blit-zen
Die Partizip-1-Form von aufblitzen ist aufblitzend. Die Partizip-2-Form von aufblitzen lautet aufgeblitzt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
aufblitzend |
Partizip 2
aufgeblitzt |

Regeln
Bildung Präsens von aufblitzenBildung Perfekt von aufblitzenBildung Präteritum von aufblitzenBildung Konjunktiv I von aufblitzenBildung Konjunktiv II von aufblitzenBildung Imperativ von aufblitzenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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