Partizipien des Verbs aufblitzen

Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-blit-zen

Die Partizip-1-Form von aufblitzen ist aufblitzend. Die Partizip-2-Form von aufblitzen lautet aufgeblitzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufblitzend

Partizip 2

aufgeblitzt

Partizip 1 des Verbs aufblitzen, Partizip 1 aufblitzen, Bildung Partizip I von aufblitzen, Partizip 2 des Verbs aufblitzen, Partizip 2 aufblitzen, Bildung Partizip II von aufblitzen


Regeln

Bildung Präsens von aufblitzenBildung Perfekt von aufblitzenBildung Präteritum von aufblitzenBildung Konjunktiv I von aufblitzenBildung Konjunktiv II von aufblitzenBildung Imperativ von aufblitzen

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