Partizipien des Verbs aufblinken

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-blin-ken

Die Partizip-1-Form von aufblinken ist aufblinkend. Die Partizip-2-Form von aufblinken lautet aufgeblinkt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufblinkend

Partizip 2

aufgeblinkt



Regeln

Bildung Präsens von aufblinkenBildung Perfekt von aufblinkenBildung Präteritum von aufblinkenBildung Konjunktiv I von aufblinkenBildung Konjunktiv II von aufblinkenBildung Imperativ von aufblinken

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