Partizipien des Verbs aufblenden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-blen-den

Die Partizip-1-Form von aufblenden ist aufblendend. Die Partizip-2-Form von aufblenden lautet aufgeblendet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufblendend

Partizip 2

aufgeblendet



Regeln

Bildung Präsens von aufblendenBildung Perfekt von aufblendenBildung Präteritum von aufblendenBildung Konjunktiv I von aufblendenBildung Konjunktiv II von aufblendenBildung Imperativ von aufblenden

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