Partizipien des Verbs aufbahren

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: aufWorttrennung: auf-bah-ren

Die Partizip-1-Form von aufbahren ist aufbahrend. Die Partizip-2-Form von aufbahren lautet aufgebahrt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aufbahrend

Partizip 2

aufgebahrt



Regeln

Bildung Präsens von aufbahrenBildung Perfekt von aufbahrenBildung Präteritum von aufbahrenBildung Konjunktiv I von aufbahrenBildung Konjunktiv II von aufbahrenBildung Imperativ von aufbahren

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