Partizipien des Verbs arpeggieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ar-peg-gie-ren

Die Partizip-1-Form von arpeggieren ist arpeggierend. Die Partizip-2-Form von arpeggieren lautet arpeggiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

arpeggierend

Partizip 2

arpeggiert



Regeln

Bildung Präsens von arpeggierenBildung Perfekt von arpeggierenBildung Präteritum von arpeggierenBildung Konjunktiv I von arpeggierenBildung Konjunktiv II von arpeggierenBildung Imperativ von arpeggieren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben