Partizipien des Verbs arpeggieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ar-peg-gie-ren
Die Partizip-1-Form von arpeggieren ist arpeggierend. Die Partizip-2-Form von arpeggieren lautet arpeggiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
arpeggierend |
Partizip 2
arpeggiert |
Regeln
Bildung Präsens von arpeggierenBildung Perfekt von arpeggierenBildung Präteritum von arpeggierenBildung Konjunktiv I von arpeggierenBildung Konjunktiv II von arpeggierenBildung Imperativ von arpeggierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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