Partizipien des Verbs appretieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ap-pre-tie-ren

Die Partizip-1-Form von appretieren ist appretierend. Die Partizip-2-Form von appretieren lautet appretiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

appretierend

Partizip 2

appretiert



Regeln

Bildung Präsens von appretierenBildung Perfekt von appretierenBildung Präteritum von appretierenBildung Konjunktiv I von appretierenBildung Konjunktiv II von appretierenBildung Imperativ von appretieren

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