Partizipien des Verbs appretieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ap-pre-tie-ren
Die Partizip-1-Form von appretieren ist appretierend. Die Partizip-2-Form von appretieren lautet appretiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
appretierend |
Partizip 2
appretiert |
Regeln
Bildung Präsens von appretierenBildung Perfekt von appretierenBildung Präteritum von appretierenBildung Konjunktiv I von appretierenBildung Konjunktiv II von appretierenBildung Imperativ von appretierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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