Partizipien des Verbs applizieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ap-pli-zie-ren

Die Partizip-1-Form von applizieren ist applizierend. Die Partizip-2-Form von applizieren lautet appliziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

applizierend

Partizip 2

appliziert



Regeln

Bildung Präsens von applizierenBildung Perfekt von applizierenBildung Präteritum von applizierenBildung Konjunktiv I von applizierenBildung Konjunktiv II von applizierenBildung Imperativ von applizieren

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