Partizipien des Verbs applanieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ap-pla-nie-ren

Die Partizip-1-Form von applanieren ist applanierend. Die Partizip-2-Form von applanieren lautet applaniert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

applanierend

Partizip 2

applaniert

Partizip 1 des Verbs applanieren, Partizip 1 applanieren, Bildung Partizip I von applanieren, Partizip 2 des Verbs applanieren, Partizip 2 applanieren, Bildung Partizip II von applanieren


Regeln

Bildung Präsens von applanierenBildung Perfekt von applanierenBildung Präteritum von applanierenBildung Konjunktiv I von applanierenBildung Konjunktiv II von applanierenBildung Imperativ von applanieren

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