Partizipien des Verbs appellieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ap-pel-lie-ren

Die Partizip-1-Form von appellieren ist appellierend. Die Partizip-2-Form von appellieren lautet appelliert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

appellierend

Partizip 2

appelliert



Regeln

Bildung Präsens von appellierenBildung Perfekt von appellierenBildung Präteritum von appellierenBildung Konjunktiv I von appellierenBildung Konjunktiv II von appellierenBildung Imperativ von appellieren

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