Partizipien des Verbs appellieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ap-pel-lie-ren
Die Partizip-1-Form von appellieren ist appellierend. Die Partizip-2-Form von appellieren lautet appelliert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
appellierend |
Partizip 2
appelliert |
Regeln
Bildung Präsens von appellierenBildung Perfekt von appellierenBildung Präteritum von appellierenBildung Konjunktiv I von appellierenBildung Konjunktiv II von appellierenBildung Imperativ von appellierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach