Partizipien des Verbs anriechen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: anWorttrennung: an-rie-chen

Die Partizip-1-Form von anriechen ist anriechend. Die Partizip-2-Form von anriechen lautet angerochen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

anriechend

Partizip 2

angerochen

Partizip 1 des Verbs anriechen, Partizip 1 anriechen, Bildung Partizip I von anriechen, Partizip 2 des Verbs anriechen, Partizip 2 anriechen, Bildung Partizip II von anriechen


Regeln

Bildung Präsens von anriechenBildung Perfekt von anriechenBildung Präteritum von anriechenBildung Konjunktiv I von anriechenBildung Konjunktiv II von anriechenBildung Imperativ von anriechen

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