Partizipien des Verbs annotieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: an-no-tie-ren

Die Partizip-1-Form von annotieren ist annotierend. Die Partizip-2-Form von annotieren lautet annotiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

annotierend

Partizip 2

annotiert

Partizip 1 des Verbs annotieren, Partizip 1 annotieren, Bildung Partizip I von annotieren, Partizip 2 des Verbs annotieren, Partizip 2 annotieren, Bildung Partizip II von annotieren


Regeln

Bildung Präsens von annotierenBildung Perfekt von annotierenBildung Präteritum von annotierenBildung Konjunktiv I von annotierenBildung Konjunktiv II von annotierenBildung Imperativ von annotieren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben