Partizipien des Verbs angleichen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: anWorttrennung: an-glei-chen

Die Partizip-1-Form von angleichen ist angleichend. Die Partizip-2-Form von angleichen lautet angeglichen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

angleichend

Partizip 2

angeglichen



Regeln

Bildung Präsens von angleichenBildung Perfekt von angleichenBildung Präteritum von angleichenBildung Konjunktiv I von angleichenBildung Konjunktiv II von angleichenBildung Imperativ von angleichen

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