Partizipien des Verbs angleichen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: anWorttrennung: an-glei-chen
Die Partizip-1-Form von angleichen ist angleichend. Die Partizip-2-Form von angleichen lautet angeglichen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
angleichend |
Partizip 2
angeglichen |
Regeln
Bildung Präsens von angleichenBildung Perfekt von angleichenBildung Präteritum von angleichenBildung Konjunktiv I von angleichenBildung Konjunktiv II von angleichenBildung Imperativ von angleichenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach