Partizipien des Verbs anfegen

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: anWorttrennung: an-fe-gen

Die Partizip-1-Form von anfegen ist anfegend. Die Partizip-2-Form von anfegen lautet angefegt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

anfegend

Partizip 2

angefegt



Regeln

Bildung Präsens von anfegenBildung Perfekt von anfegenBildung Präteritum von anfegenBildung Konjunktiv I von anfegenBildung Konjunktiv II von anfegenBildung Imperativ von anfegen

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