Partizipien des Verbs anborgen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: anWorttrennung: an-bor-gen

Die Partizip-1-Form von anborgen ist anborgend. Die Partizip-2-Form von anborgen lautet angeborgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

anborgend

Partizip 2

angeborgt



Regeln

Bildung Präsens von anborgenBildung Perfekt von anborgenBildung Präteritum von anborgenBildung Konjunktiv I von anborgenBildung Konjunktiv II von anborgenBildung Imperativ von anborgen

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