Partizipien des Verbs anblitzen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: anWorttrennung: an-blit-zen

Die Partizip-1-Form von anblitzen ist anblitzend. Die Partizip-2-Form von anblitzen lautet angeblitzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

anblitzend

Partizip 2

angeblitzt

Partizip 1 des Verbs anblitzen, Partizip 1 anblitzen, Bildung Partizip I von anblitzen, Partizip 2 des Verbs anblitzen, Partizip 2 anblitzen, Bildung Partizip II von anblitzen


Regeln

Bildung Präsens von anblitzenBildung Perfekt von anblitzenBildung Präteritum von anblitzenBildung Konjunktiv I von anblitzenBildung Konjunktiv II von anblitzenBildung Imperativ von anblitzen

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