Partizipien des Verbs anblinken

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: anWorttrennung: an-blin-ken

Die Partizip-1-Form von anblinken ist anblinkend. Die Partizip-2-Form von anblinken lautet angeblinkt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

anblinkend

Partizip 2

angeblinkt



Regeln

Bildung Präsens von anblinkenBildung Perfekt von anblinkenBildung Präteritum von anblinkenBildung Konjunktiv I von anblinkenBildung Konjunktiv II von anblinkenBildung Imperativ von anblinken

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