Partizipien des Verbs alleinstehen

Hilfsverb: haben/seinstarkes Verbtrennbar: alleinWorttrennung: al-lein-ste-hen

Die Partizip-1-Form von alleinstehen ist alleinstehend. Die Partizip-2-Form von alleinstehen lautet alleingestanden.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

alleinstehend

Partizip 2

alleingestanden

Partizip 1 des Verbs alleinstehen, Partizip 1 alleinstehen, Bildung Partizip I von alleinstehen, Partizip 2 des Verbs alleinstehen, Partizip 2 alleinstehen, Bildung Partizip II von alleinstehen


Regeln

Bildung Präsens von alleinstehenBildung Perfekt von alleinstehenBildung Präteritum von alleinstehenBildung Konjunktiv I von alleinstehenBildung Konjunktiv II von alleinstehenBildung Imperativ von alleinstehen

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