Partizipien des Verbs ahnden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ahn-den

Die Partizip-1-Form von ahnden ist ahndend. Die Partizip-2-Form von ahnden lautet geahndet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ahndend

Partizip 2

geahndet



Regeln

Bildung Präsens von ahndenBildung Perfekt von ahndenBildung Präteritum von ahndenBildung Konjunktiv I von ahndenBildung Konjunktiv II von ahndenBildung Imperativ von ahnden

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