Partizipien des Verbs äugeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: äu-geln

Die Partizip-1-Form von äugeln ist äugelnd. Die Partizip-2-Form von äugeln lautet geäugelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

äugelnd

Partizip 2

geäugelt



Regeln

Bildung Präsens von äugelnBildung Perfekt von äugelnBildung Präteritum von äugelnBildung Konjunktiv I von äugelnBildung Konjunktiv II von äugelnBildung Imperativ von äugeln

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