Partizipien des Verbs abzeichnen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-zeich-nen

Die Partizip-1-Form von abzeichnen ist abzeichnend. Die Partizip-2-Form von abzeichnen lautet abgezeichnet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abzeichnend

Partizip 2

abgezeichnet



Regeln

Bildung Präsens von abzeichnenBildung Perfekt von abzeichnenBildung Präteritum von abzeichnenBildung Konjunktiv I von abzeichnenBildung Konjunktiv II von abzeichnenBildung Imperativ von abzeichnen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben