Partizipien des Verbs abwirtschaften

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-wirt-schaf-ten

Die Partizip-1-Form von abwirtschaften ist abwirtschaftend. Die Partizip-2-Form von abwirtschaften lautet abgewirtschaftet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abwirtschaftend

Partizip 2

abgewirtschaftet



Regeln

Bildung Präsens von abwirtschaftenBildung Perfekt von abwirtschaftenBildung Präteritum von abwirtschaftenBildung Konjunktiv I von abwirtschaftenBildung Konjunktiv II von abwirtschaftenBildung Imperativ von abwirtschaften

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