Partizipien des Verbs abwiegen

Niveau C1Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-wie-gen

Die Partizip-1-Form von abwiegen ist abwiegend. Die Partizip-2-Form von abwiegen lautet abgewogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abwiegend

Partizip 2

abgewogen



Regeln

Bildung Präsens von abwiegenBildung Perfekt von abwiegenBildung Präteritum von abwiegenBildung Konjunktiv I von abwiegenBildung Konjunktiv II von abwiegenBildung Imperativ von abwiegen

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