Partizipien des Verbs abwägen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-wä-gen

Die Partizip-1-Form von abwägen ist abwägend. Die Partizip-2-Form von abwägen lautet abgewogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abwägend

Partizip 2

abgewogen



Regeln

Bildung Präsens von abwägenBildung Perfekt von abwägenBildung Präteritum von abwägenBildung Konjunktiv I von abwägenBildung Konjunktiv II von abwägenBildung Imperativ von abwägen

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