Partizipien des Verbs abvermieten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-ver-mie-ten

Die Partizip-1-Form von abvermieten ist abvermietend. Die Partizip-2-Form von abvermieten lautet abvermietet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abvermietend

Partizip 2

abvermietet

Partizip 1 des Verbs abvermieten, Partizip 1 abvermieten, Bildung Partizip I von abvermieten, Partizip 2 des Verbs abvermieten, Partizip 2 abvermieten, Bildung Partizip II von abvermieten


Regeln

Bildung Präsens von abvermietenBildung Perfekt von abvermietenBildung Präteritum von abvermietenBildung Konjunktiv I von abvermietenBildung Konjunktiv II von abvermietenBildung Imperativ von abvermieten

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