Partizipien des Verbs aburteilen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-ur-tei-len

Die Partizip-1-Form von aburteilen ist aburteilend. Die Partizip-2-Form von aburteilen lautet abgeurteilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

aburteilend

Partizip 2

abgeurteilt

Partizip 1 des Verbs aburteilen, Partizip 1 aburteilen, Bildung Partizip I von aburteilen, Partizip 2 des Verbs aburteilen, Partizip 2 aburteilen, Bildung Partizip II von aburteilen


Regeln

Bildung Präsens von aburteilenBildung Perfekt von aburteilenBildung Präteritum von aburteilenBildung Konjunktiv I von aburteilenBildung Konjunktiv II von aburteilenBildung Imperativ von aburteilen

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