Partizipien des Verbs absträngen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-strän-gen

Die Partizip-1-Form von absträngen ist absträngend. Die Partizip-2-Form von absträngen lautet abgesträngt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

absträngend

Partizip 2

abgesträngt



Regeln

Bildung Präsens von absträngenBildung Perfekt von absträngenBildung Präteritum von absträngenBildung Konjunktiv I von absträngenBildung Konjunktiv II von absträngenBildung Imperativ von absträngen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben