Partizipien des Verbs abrogern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-ro-gern

Die Partizip-1-Form von abrogern ist abrogernd. Die Partizip-2-Form von abrogern lautet abgerogert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abrogernd

Partizip 2

abgerogert



Regeln

Bildung Präsens von abrogernBildung Perfekt von abrogernBildung Präteritum von abrogernBildung Konjunktiv I von abrogernBildung Konjunktiv II von abrogernBildung Imperativ von abrogern

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