Partizipien des Verbs abreiben

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-rei-ben

Die Partizip-1-Form von abreiben ist abreibend. Die Partizip-2-Form von abreiben lautet abgerieben.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abreibend

Partizip 2

abgerieben



Regeln

Bildung Präsens von abreibenBildung Perfekt von abreibenBildung Präteritum von abreibenBildung Konjunktiv I von abreibenBildung Konjunktiv II von abreibenBildung Imperativ von abreiben

Grammatik­tabellen zu anderen Verben