Partizipien des Verbs abregen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-re-gen

Die Partizip-1-Form von abregen ist abregend. Die Partizip-2-Form von abregen lautet abgeregt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abregend

Partizip 2

abgeregt



Regeln

Bildung Präsens von abregenBildung Perfekt von abregenBildung Präteritum von abregenBildung Konjunktiv I von abregenBildung Konjunktiv II von abregenBildung Imperativ von abregen

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