Partizipien des Verbs abrechen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-re-chen

Die Partizip-1-Form von abrechen ist abrechend. Die Partizip-2-Form von abrechen lautet abgerecht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abrechend

Partizip 2

abgerecht

Partizip 1 des Verbs abrechen, Partizip 1 abrechen, Bildung Partizip I von abrechen, Partizip 2 des Verbs abrechen, Partizip 2 abrechen, Bildung Partizip II von abrechen


Regeln

Bildung Präsens von abrechenBildung Perfekt von abrechenBildung Präteritum von abrechenBildung Konjunktiv I von abrechenBildung Konjunktiv II von abrechenBildung Imperativ von abrechen

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