Partizipien des Verbs abplagen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-pla-gen

Die Partizip-1-Form von abplagen ist abplagend. Die Partizip-2-Form von abplagen lautet abgeplagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abplagend

Partizip 2

abgeplagt



Regeln

Bildung Präsens von abplagenBildung Perfekt von abplagenBildung Präteritum von abplagenBildung Konjunktiv I von abplagenBildung Konjunktiv II von abplagenBildung Imperativ von abplagen

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