Partizipien des Verbs abmahnen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-mah-nen

Die Partizip-1-Form von abmahnen ist abmahnend. Die Partizip-2-Form von abmahnen lautet abgemahnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abmahnend

Partizip 2

abgemahnt



Regeln

Bildung Präsens von abmahnenBildung Perfekt von abmahnenBildung Präteritum von abmahnenBildung Konjunktiv I von abmahnenBildung Konjunktiv II von abmahnenBildung Imperativ von abmahnen

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