Partizipien des Verbs ablöschen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-lö-schen

Die Partizip-1-Form von ablöschen ist ablöschend. Die Partizip-2-Form von ablöschen lautet abgelöscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ablöschend

Partizip 2

abgelöscht



Regeln

Bildung Präsens von ablöschenBildung Perfekt von ablöschenBildung Präteritum von ablöschenBildung Konjunktiv I von ablöschenBildung Konjunktiv II von ablöschenBildung Imperativ von ablöschen

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