Partizipien des Verbs ablöschen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-lö-schen
Die Partizip-1-Form von ablöschen ist ablöschend. Die Partizip-2-Form von ablöschen lautet abgelöscht.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
ablöschend |
Partizip 2
abgelöscht |