Partizipien des Verbs ablisten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-lis-ten

Die Partizip-1-Form von ablisten ist ablistend. Die Partizip-2-Form von ablisten lautet abgelistet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ablistend

Partizip 2

abgelistet



Regeln

Bildung Präsens von ablistenBildung Perfekt von ablistenBildung Präteritum von ablistenBildung Konjunktiv I von ablistenBildung Konjunktiv II von ablistenBildung Imperativ von ablisten

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