Partizipien des Verbs ableugnen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-leug-nen

Die Partizip-1-Form von ableugnen ist ableugnend. Die Partizip-2-Form von ableugnen lautet abgeleugnet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ableugnend

Partizip 2

abgeleugnet



Regeln

Bildung Präsens von ableugnenBildung Perfekt von ableugnenBildung Präteritum von ableugnenBildung Konjunktiv I von ableugnenBildung Konjunktiv II von ableugnenBildung Imperativ von ableugnen

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