Partizipien des Verbs ablernen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-ler-nen

Die Partizip-1-Form von ablernen ist ablernend. Die Partizip-2-Form von ablernen lautet abgelernt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ablernend

Partizip 2

abgelernt

Partizip 1 des Verbs ablernen, Partizip 1 ablernen, Bildung Partizip I von ablernen, Partizip 2 des Verbs ablernen, Partizip 2 ablernen, Bildung Partizip II von ablernen


Regeln

Bildung Präsens von ablernenBildung Perfekt von ablernenBildung Präteritum von ablernenBildung Konjunktiv I von ablernenBildung Konjunktiv II von ablernenBildung Imperativ von ablernen

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