Partizipien des Verbs ableiern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-lei-ern

Die Partizip-1-Form von ableiern ist ableiernd. Die Partizip-2-Form von ableiern lautet abgeleiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ableiernd

Partizip 2

abgeleiert



Regeln

Bildung Präsens von ableiernBildung Perfekt von ableiernBildung Präteritum von ableiernBildung Konjunktiv I von ableiernBildung Konjunktiv II von ableiernBildung Imperativ von ableiern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben