Partizipien des Verbs abklären

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-klä-ren

Die Partizip-1-Form von abklären ist abklärend. Die Partizip-2-Form von abklären lautet abgeklärt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abklärend

Partizip 2

abgeklärt

Partizip 1 des Verbs abklären, Partizip 1 abklären, Bildung Partizip I von abklären, Partizip 2 des Verbs abklären, Partizip 2 abklären, Bildung Partizip II von abklären


Regeln

Bildung Präsens von abklärenBildung Perfekt von abklärenBildung Präteritum von abklärenBildung Konjunktiv I von abklärenBildung Konjunktiv II von abklärenBildung Imperativ von abklären

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