Partizipien des Verbs abjudizieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ab-ju-di-zie-ren

Die Partizip-1-Form von abjudizieren ist abjudizierend. Die Partizip-2-Form von abjudizieren lautet abjudiziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abjudizierend

Partizip 2

abjudiziert

Partizip 1 des Verbs abjudizieren, Partizip 1 abjudizieren, Bildung Partizip I von abjudizieren, Partizip 2 des Verbs abjudizieren, Partizip 2 abjudizieren, Bildung Partizip II von abjudizieren


Regeln

Bildung Präsens von abjudizierenBildung Perfekt von abjudizierenBildung Präteritum von abjudizierenBildung Konjunktiv I von abjudizierenBildung Konjunktiv II von abjudizierenBildung Imperativ von abjudizieren

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