Partizipien des Verbs abirren

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-ir-ren

Die Partizip-1-Form von abirren ist abirrend. Die Partizip-2-Form von abirren lautet abgeirrt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abirrend

Partizip 2

abgeirrt



Regeln

Bildung Präsens von abirrenBildung Perfekt von abirrenBildung Präteritum von abirrenBildung Konjunktiv I von abirrenBildung Konjunktiv II von abirrenBildung Imperativ von abirren

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