Partizipien des Verbs abhören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-hö-ren

Die Partizip-1-Form von abhören ist abhörend. Die Partizip-2-Form von abhören lautet abgehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abhörend

Partizip 2

abgehört



Regeln

Bildung Präsens von abhörenBildung Perfekt von abhörenBildung Präteritum von abhörenBildung Konjunktiv I von abhörenBildung Konjunktiv II von abhörenBildung Imperativ von abhören

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