Partizipien des Verbs abgliedern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-glie-dern

Die Partizip-1-Form von abgliedern ist abgliedernd. Die Partizip-2-Form von abgliedern lautet abgegliedert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abgliedernd

Partizip 2

abgegliedert



Regeln

Bildung Präsens von abgliedernBildung Perfekt von abgliedernBildung Präteritum von abgliedernBildung Konjunktiv I von abgliedernBildung Konjunktiv II von abgliedernBildung Imperativ von abgliedern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben