Partizipien des Verbs abfotografieren

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-fo-to-gra-fie-ren

Die Partizip-1-Form von abfotografieren ist abfotografierend. Die Partizip-2-Form von abfotografieren lautet abfotografiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abfotografierend

Partizip 2

abfotografiert



Regeln

Bildung Präsens von abfotografierenBildung Perfekt von abfotografierenBildung Präteritum von abfotografierenBildung Konjunktiv I von abfotografierenBildung Konjunktiv II von abfotografierenBildung Imperativ von abfotografieren

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