Partizipien des Verbs abfohlen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: abWorttrennung: ab-foh-len

Die Partizip-1-Form von abfohlen ist abfohlend. Die Partizip-2-Form von abfohlen lautet abgefohlt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

abfohlend

Partizip 2

abgefohlt



Regeln

Bildung Präsens von abfohlenBildung Perfekt von abfohlenBildung Präteritum von abfohlenBildung Konjunktiv I von abfohlenBildung Konjunktiv II von abfohlenBildung Imperativ von abfohlen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben